Deutschland ist ein föderaler Staat. Dieses Organisationsprinzip ist im Grundgesetz verankert und kann nicht verändert werden. Föderalismus bedeutet, dass 16 Bundesländer über ein gewisses Maß an Eigenständigkeit verfügen und zugleich Mitbestimmungsrechte auf der höchsten politischen Ebene haben. Einfluss auf die bundesweite Gesetzgebung haben sie über den Bundesrat, der neben dem Bundestag das zweitwichtigste Gesetzgebungsorgan ist.
Große Gesetzgebungskompetenz des Bundesrates
Der Bundesrat kann nicht in alleiniger Verantwortung Gesetze beschließen. Er hat aber weitreichende Mitwirkungsrechte auf Bundesebene. Seine Kompetenz betrifft alle Gesetze, welche entweder die Finanzhoheit oder die Verwaltungshoheit der Bundesländer betreffen. Da es sich bei Deutschland um einen Staat handelt, der sehr stark zwischen den verschiedenen politischen Ebenen verflochten ist, ist der Anteil solcher Gesetze recht hoch. Der Bundesrat ist damit ein nicht zu unterschätzender Faktor in der Bundespolitik. Im Wesentlichen sind drei Arten der Einflussmöglichkeit zu unterscheiden: Es gibt Zustimmungsgesetze und Einspruchsgesetze. Zudem kann der Bundesrat mit Mehrheitsbeschluss Gesetzesinitiativen auf den Weg bringen, mit denen sich dann zuerst die Bundesregierung und dann der Bundestag beschäftigen müssen. Insbesondere die Zustimmungsgesetze verleihen dem Bundesrat große Macht. Das sind Gesetzgebungsverfahren, in dem ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz erst dann Gültigkeit erlangt, wenn der Bundesrat mit Mehrheit zustimmt.
Zusammensetzung des Bundesrates
Der Bundesrat darf nicht mit einer in anderen Staaten wie den USA vorzufindenden zweiten Kammer verwechselt werden. Dort werden die Vertreter eines solchen Parlaments oftmals direkt von den Wahlberechtigten gewählt, im Gegensatz zur ersten Kammer aber nach einem anderen Verfahren. In Deutschland bestimmen die Wähler die Zusammensetzung des Bundesrates dagegen nur indirekt durch Landtagswahlen. Das Vertretungsrecht im Bundesrat nimmt nämlich immer die jeweilige Landesregierung ein. So sitzen bei wichtigen Debatten die Ministerpräsidenten sowie die zuständigen Landesminister in der ersten Reihe. Das Stimmrecht ist dabei gewichtet: Größere Bundesländer haben mehr Stimmen als kleine Bundesländer. Allerdings war den Gründervätern des Grundgesetzes auch wichtig, dass jedes noch so kleine Bundesland wahrgenommen wird. Die Einwohnerzahl entscheidet zwar über die Anzahl der Stimmen, sie spiegelt aus eben erwähntem Grund aber nicht die tatsächlichen Unterschiede zwischen den Größen wider. So hat Nordrhein-Westfalen als mit Abstand größtes Bundesland sechs Stimmen zur Verfügung, das wesentlich kleinere Saarland verfügt aber immerhin noch über drei Stimmen.
Verschiedene Mehrheiten: Schwieriges Regieren
Die Existenz des Bundesrates macht das Regieren für Bundesregierungen in der Regel schwieriger. Es ist nämlich häufig so, dass die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat andere sind als im Bundestag. Das liegt unter anderem daran, dass Wähler Landtagswahlen gerne dazu nutzen, um die aktuelle Bundesregierung abzustrafen. Diese Tatsache hat die Auswirkung, dass Konsens im deutschen politischen System sehr wichtig ist. Verfügen Regierungsparteien im Bundesrat über keine Mehrheit, sind sie nämlich dazu gezwungen, mit Oppositionsparteien zusammenzuarbeiten. Meist wird das Gespräch mit der größten Oppositionspartei gesucht, also je nach Situation mit der SPD oder der Union. Eine Alternative ist, kleine, finanziell klamme Bundesländer mit Geldmitteln zu locken. Länder wie das Saarland oder Bremen haben eine solch große Haushaltsnot, dass Landesregierungen dadurch überzeugt werden können, ein Gesetzesprojekt zu unterstützen. Seit mehreren Jahren ist zu beobachten, dass die Zusammensetzung des Bundesrates bunter und damit die Mehrheitsfindung noch schwieriger geworden ist. Die Zahl der verschiedenen Koalitionsvarianten ist deutlich angestiegen.
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