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Wie setzt sich der Bundestag zusammen?

Wie setzt sich der Bundestag zusammen?

Der Bundestag – unser deutsches Parlament – ist in der Bundesrepublik Deutschland das einzige Verfassungsorgan, das direkt von den Staatsbürgern gewählt wird. Mit ihrer Stimme entscheiden die Wähler über die Zusammensetzung des nächsten Bundestages. Regulär wird der Bundestag für eine Legislaturperiode von 4 Jahren gewählt. Laut Gesetz sind 598 Sitze im Bundestag vorgesehen, tatsächlich sind es in der Regel mehr. Das deutsche Wahlsystem lässt so genannte Überhangmandate zu, so dass sich die Zahl der Abgeordneten erhöhen kann. Die offizielle Bezeichnung der gewählten Personen lautet Mitglied des Bundestages (MdB) bzw. Bundestagsabgeordneter.

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Wie funktioniert die Bundestagswahl in Deutschland?

Wie funktioniert die Bundestagswahl in Deutschland?

Aller vier Jahre ist es soweit, die Bürger sind aufgerufen, mit der Bundestagswahl über die Zusammensetzung des Bundestages zu entscheiden. Politiker reisen durch das Land und werben um die Gunst des Volkes. Plakate werden aufgehängt, im Fernsehen liefern sich die Spitzenkandidaten heftige Wortduelle. Das alles beschäftigt die Wähler mehr oder minder. Fragt man sie, wie das Wahlsystem in der Bundesrepublik genau funktioniert, müssen die meisten passen.

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Die Wiedervereinigung Deutschlands

Die Wiedervereinigung Deutschlands

Die Deutsche Wiedervereinigung fand 1990 statt, nachdem es ab Mai 1989 immer wieder zu Protestmärschen kam, die das DDR-Regime mit der Zeit immer weiter schwächten. Am Ende dieses Prozesses stand die Wende, die aus der BRD und der DDR einen Staat machte und auch dazu führte, dass die ehemals geteilte Stadt Berlin wieder zu einer Stadt wurde. Den Anfang vom Ende des DDR-Regimes läutete die Entfernung des Grenzzauns um Ungarn ein, die dazu führte, dass zahlreiche DDR Bürger über Ungarn in die BRD und nach Österreich flohen. Zusammen mit den immer stärker werdenden Protesten in der DDR führte das schließlich dazu, dass die Reisebeschränkungen für DDR Bürger aufgehoben wurden. Am 18. März 1990 fanden die ersten freien Wahlen in der DDR statt und danach nahmen die beiden deutschen Staaten Verhandlungen über die Vereinigung beider Staaten auf.

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