Wie funktioniert die Bundestagswahl in Deutschland?

Aller vier Jahre ist es soweit, die Bürger sind aufgerufen, mit der Bundestagswahl über die Zusammensetzung des Bundestages zu entscheiden. Politiker reisen durch das Land und werben um die Gunst des Volkes. Plakate werden aufgehängt, im Fernsehen liefern sich die Spitzenkandidaten heftige Wortduelle. Das alles beschäftigt die Wähler mehr oder minder. Fragt man sie, wie das Wahlsystem in der Bundesrepublik genau funktioniert, müssen die meisten passen.

Ziel der Bundestagswahlen

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist festgeschrieben, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Einzelne über wichtige Gesetze entscheiden kann. Das System der repräsentativen Demokratie, wie es in Deutschland existiert, gibt mit der Durchführung von Bundestagswahlen jedem Bürger die Möglichkeit, demjenigen Kandidaten seine Stimme zu geben, von dem er erwartet, dass er seine Interessen am besten im Bundestag vertritt. Dadurch wird das Parlament, in dem die wichtigen politischen Entscheidungen für das gesamte Bundesgebiet beraten und entschieden werden, im besten Sinne zur Volksvertretung.

Grundsätze der Bundestagswahl

Im Artikel 38 des Grundgesetzes sind die Grundsätze der Wahl formuliert. Die Bundestagswahl ist eine allgemeine Wahl, das heißt jeder deutsche Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, hat sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht. Er darf also seine Stimme in der Wahl abgeben und sich als Kandidat für den Bundestag bewerben. Die deutsche Bundestagswahl ist eine unmittelbare Wahl. Die Stimme fließt direkt in das Wahlergebnis ein, es gibt keine Zwischeninstanzen (wie Wahlmänner oder ähnliches). Die Wahlen sind frei, niemand darf zur Wahl eines Kandidaten gezwungen werden. Jede Stimme hat das gleiche Gewicht. Die Wahlen werden geheim durchgeführt, die Wahlzettel sind anonym; Wahlkabinen sorgen für die geheime Abstimmung.

Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht

Wie die 598 Sitze des Bundestages in der nächsten Legislaturperiode besetzt sein werden, wird durch eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht bestimmt. Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme. Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt, etwa 250.000 Wähler sind in einem Kreis zusammengefasst. Für jeden Wahlkreis bewerben sich Kandidaten der verschiedenen Parteien oder Einzelbewerber. Mit seiner Erststimme spricht sich der Wähler für einen Kandidaten aus. Der Kandidat mit den meisten Stimmen (Mehrheitswahlrecht) erhält das Direktmandat seines Wahlkreises. Auf diese Weise werden also 299 Sitze des Parlaments vergeben. Mit seiner Zweitstimme entscheidet sich der Wähler für eine der Länderlisten der zur Wahl angetretenen Parteien. Je mehr Stimmen eine Partei gewinnt, desto größer ist ihr Anteil an den Sitzen des Bundestages (Verhältniswahlrecht).

Die Besetzung der Sitze im Bundestag ist relativ kompliziert. Zunächst muss die 5 % -Hürde berücksichtigt werden, Parteien, die weniger als 5 % der Zweitstimmen erhalten, werden bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Durch Direktkandidaten können sie aber trotzdem im Bundestag vertreten sein. Bei der Verteilung der Sitze nach dem Verhältniswahlrecht werden die von den Direktkandidaten gewonnenen Mandate berücksichtigt. Die weiteren Sitze werden mit Kandidaten der Länderlisten besetzt. Gewannen mehr Kandidaten einer Partei ein Direktmandat, als der Partei nach dem Verhältniswahlrecht zustehen, ziehen trotzdem alle Direktmandatsträger in das Parlament ein. So kommt es zu den Überhangsmandaten, und es gibt im Bundestag immer wieder mehr als die gesetzlich vorgesehenen 598 Abgeordneten.

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