Der Bundestag – unser deutsches Parlament – ist in der Bundesrepublik Deutschland das einzige Verfassungsorgan, das direkt von den Staatsbürgern gewählt wird. Mit ihrer Stimme entscheiden die Wähler über die Zusammensetzung des nächsten Bundestages. Regulär wird der Bundestag für eine Legislaturperiode von 4 Jahren gewählt. Laut Gesetz sind 598 Sitze im Bundestag vorgesehen, tatsächlich sind es in der Regel mehr. Das deutsche Wahlsystem lässt so genannte Überhangmandate zu, so dass sich die Zahl der Abgeordneten erhöhen kann. Die offizielle Bezeichnung der gewählten Personen lautet Mitglied des Bundestages (MdB) bzw. Bundestagsabgeordneter.
Welche Rolle spielen die Parteien im Bundestag?
Theoretisch kann sich jeder wahlberechtigte Bürger als Kandidat für eine Bundestagswahl aufstellen lassen. Die meisten Bundestagsabgeordneten werden über die Landeslisten der großen Parteien gewählt. Auf diese Weise haben die Parteien einen sehr großen Einfluss auf alle wichtigen, politischen Entscheidungen. Die Abgeordneten haben die Möglichkeit, sich in Fraktionen zusammen zu schließen, wodurch ihnen besondere Verfahrenswege offen stehen. Um eine Fraktion zu bilden, sind mindestens 5 % der Gesamtzahl der Abgeordneten erforderlich. Üblich ist es, dass die Mitglieder einer Partei eine Fraktion bilden. Der Abgeordnete ist in seiner Tätigkeit nur seinem Gewissen verpflichtet. Hat er ein Mandat, kann es ihm vom Wähler nicht mehr entzogen werden. Durch die Zugehörigkeit zu einer Fraktion und die erwartete Disziplin bei bestimmten Abstimmungen, kann es für den einzelnen Abgeordneten zu Gewissenskonflikten kommen. Verlässt er die Fraktion, behält er dennoch sein Mandat.
Sitzverteilung im 17. Bundestag
Die 620 Sitze des 17. Bundestages an, der 2009 gewählt wurde, verteilen sich auf die Parteien folgendermaßen: Die Unionsparteien CDU und CSU verfügen gemeinsam über 237 Sitze, sie bilden die stärkste Fraktion. Die SPD ist mit 146 Sitzen vertreten. Die FDP hat 93 Abgeordnete im Bundestag, Die Linke verfügt über 76 Sitze und die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen wird von 68 Abgeordneten gebildet.
Schaut man sich die Liste der Abgeordneten genauer an, ist nicht nur die Verteilung der Sitze auf die Parteien interessant.
Wer vertritt das das deutsche Volk im Bundestag?
Auf den ersten Blick fällt auf, dass die Zahl der männlichen Abgeordneten deutlich überwiegt, nur knapp ein Drittel (32,8 %) der Abgeordneten sind Frauen. Schaut man auf die Berufe der Abgeordneten, erkennt man sofort die Dominanz von Personen, die vor ihrer Abgeordnetentätigkeit im öffentlichen Dienst (32 %), in politischen bzw. gesellschaftlichen Organisationen (14,2 %) oder bei Kirchen (1,2 %) beschäftigt waren. Vertreter freier Berufe sind mit 21,5 % ebenfalls stark vertreten. Angestellte in der Wirtschaft oder ähnlichen Bereichen haben nur einen Anteil von 15,6 %. 8 Abgeordnete des 17. Bundestages befinden sich noch in der Ausbildung. Hausfrauen oder Arbeitslose sind unter den Abgeordneten des amtierenden Bundestages nicht zu finden.
Kurze Biografien der einzelnen Abgeordneten kann man im Internet unter der Adresse bundestag.de finden. Dort sind nicht nur Angaben über die amtierenden Abgeordneten, sondern auch Verzeichnisse aller bisherigen Bundestage abgelegt. Wollen Sie sich mit einer Frage oder einem Vorschlag an den für Ihren Wahlkreis zuständigen Abgeordneten wenden, finden Sie ihn ebenfalls unter dieser Adresse heraus.
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