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	<description>Politik und Geschichte in Deutschland</description>
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		<title>Wie setzt sich der Bundestag zusammen?</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Sep 2011 14:45:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bundestagsabgeordneter</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Bundestag &#8211; unser deutsches Parlament &#8211; ist in der Bundesrepublik Deutschland das einzige Verfassungsorgan, das direkt von den Staatsbürgern gewählt wird. Mit ihrer Stimme entscheiden die Wähler über die Zusammensetzung des nächsten Bundestages. Regulär wird der Bundestag für eine Legislaturperiode von 4 Jahren gewählt. Laut Gesetz sind 598 Sitze im Bundestag vorgesehen, tatsächlich sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundestag &#8211; unser deutsches Parlament &#8211; ist in der Bundesrepublik Deutschland das einzige Verfassungsorgan, das direkt von den Staatsbürgern gewählt wird. Mit ihrer Stimme entscheiden die Wähler über die Zusammensetzung des nächsten Bundestages. Regulär wird der Bundestag für eine Legislaturperiode von 4 Jahren gewählt. Laut Gesetz sind 598 Sitze im Bundestag vorgesehen, tatsächlich sind es in der Regel mehr. Das deutsche Wahlsystem lässt so genannte Überhangmandate zu, so dass sich die Zahl der Abgeordneten erhöhen kann. Die offizielle Bezeichnung der gewählten Personen lautet Mitglied des Bundestages (MdB) bzw. Bundestagsabgeordneter.</strong><span id="more-20"></span></p>
<h2>Welche Rolle spielen die Parteien im Bundestag?</h2>
<p>Theoretisch kann sich jeder wahlberechtigte Bürger als Kandidat für eine Bundestagswahl aufstellen lassen. Die meisten Bundestagsabgeordneten werden über die Landeslisten der großen Parteien gewählt. Auf diese Weise haben die Parteien einen sehr großen Einfluss auf alle wichtigen, politischen Entscheidungen. Die Abgeordneten haben die Möglichkeit, sich in Fraktionen zusammen zu schließen, wodurch ihnen besondere Verfahrenswege offen stehen. Um eine Fraktion zu bilden, sind mindestens 5 % der Gesamtzahl der Abgeordneten erforderlich. Üblich ist es, dass die Mitglieder einer Partei eine Fraktion bilden. Der Abgeordnete ist in seiner Tätigkeit nur seinem Gewissen verpflichtet. Hat er ein Mandat, kann es ihm vom Wähler nicht mehr entzogen werden. Durch die Zugehörigkeit zu einer Fraktion und die erwartete Disziplin bei bestimmten Abstimmungen, kann es für den einzelnen Abgeordneten zu Gewissenskonflikten kommen. Verlässt er die Fraktion, behält er dennoch sein Mandat.</p>
<h2>Sitzverteilung im 17. Bundestag</h2>
<p>Die 620 Sitze des 17. Bundestages an, der 2009 gewählt wurde, verteilen sich auf die Parteien folgendermaßen: Die Unionsparteien CDU und CSU verfügen gemeinsam über 237 Sitze, sie bilden die stärkste Fraktion. Die SPD ist mit 146 Sitzen vertreten. Die FDP hat 93 Abgeordnete im Bundestag, Die Linke verfügt über 76 Sitze und die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen wird von 68 Abgeordneten gebildet.<br />
Schaut man sich die Liste der Abgeordneten genauer an, ist nicht nur die Verteilung der Sitze auf die Parteien interessant.</p>
<h2>Wer vertritt das das deutsche Volk im Bundestag?</h2>
<p>Auf den ersten Blick fällt auf, dass die Zahl der männlichen Abgeordneten deutlich überwiegt, nur knapp ein Drittel (32,8 %) der Abgeordneten sind Frauen. Schaut man auf die Berufe der Abgeordneten, erkennt man sofort die Dominanz von Personen, die vor ihrer Abgeordnetentätigkeit im öffentlichen Dienst (32 %), in politischen bzw. gesellschaftlichen Organisationen (14,2 %) oder bei Kirchen (1,2 %) beschäftigt waren. Vertreter freier Berufe sind mit 21,5 % ebenfalls stark vertreten. Angestellte in der Wirtschaft oder ähnlichen Bereichen haben nur einen Anteil von 15,6 %. 8 Abgeordnete des 17. Bundestages befinden sich noch in der Ausbildung. Hausfrauen oder Arbeitslose sind unter den Abgeordneten des amtierenden Bundestages nicht zu finden.<br />
Kurze Biografien der einzelnen Abgeordneten kann man im Internet unter der Adresse bundestag.de finden. Dort sind nicht nur Angaben über die amtierenden Abgeordneten, sondern auch Verzeichnisse aller bisherigen Bundestage abgelegt. Wollen Sie sich mit einer Frage oder einem Vorschlag an den für Ihren Wahlkreis zuständigen Abgeordneten wenden, finden Sie ihn ebenfalls unter dieser Adresse heraus.</p>
<p>Foto: ewolff &#8211; Fotolia</p>
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		<title>Wie funktioniert die Bundestagswahl in Deutschland?</title>
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		<pubDate>Sat, 10 Sep 2011 14:33:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bundestagsabgeordneter</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Aller vier Jahre ist es soweit, die Bürger sind aufgerufen, mit der Bundestagswahl über die Zusammensetzung des Bundestages zu entscheiden. Politiker reisen durch das Land und werben um die Gunst des Volkes. Plakate werden aufgehängt, im Fernsehen liefern sich die Spitzenkandidaten heftige Wortduelle. Das alles beschäftigt die Wähler mehr oder minder. Fragt man sie, wie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aller vier Jahre ist es soweit, die Bürger sind aufgerufen, mit der Bundestagswahl über die Zusammensetzung des Bundestages zu entscheiden. Politiker reisen durch das Land und werben um die Gunst des Volkes. Plakate werden aufgehängt, im Fernsehen liefern sich die Spitzenkandidaten heftige Wortduelle. Das alles beschäftigt die Wähler mehr oder minder. Fragt man sie, wie das Wahlsystem in der Bundesrepublik genau funktioniert, müssen die meisten passen.</strong><span id="more-14"></span></p>
<h2>Ziel der Bundestagswahlen</h2>
<p>Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist festgeschrieben, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Einzelne über wichtige Gesetze entscheiden kann. Das System der repräsentativen Demokratie, wie es in Deutschland existiert, gibt mit der Durchführung von Bundestagswahlen jedem Bürger die Möglichkeit, demjenigen Kandidaten seine Stimme zu geben, von dem er erwartet, dass er seine Interessen am besten im Bundestag vertritt. Dadurch wird das Parlament, in dem die wichtigen politischen Entscheidungen für das gesamte Bundesgebiet beraten und entschieden werden, im besten Sinne zur Volksvertretung.</p>
<h2>Grundsätze der Bundestagswahl</h2>
<p>Im Artikel 38 des Grundgesetzes sind die Grundsätze der Wahl formuliert. Die Bundestagswahl ist eine allgemeine Wahl, das heißt jeder deutsche Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, hat sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht. Er darf also seine Stimme in der Wahl abgeben und sich als Kandidat für den Bundestag bewerben. Die deutsche Bundestagswahl ist eine unmittelbare Wahl. Die Stimme fließt direkt in das Wahlergebnis ein, es gibt keine Zwischeninstanzen (wie Wahlmänner oder ähnliches). Die Wahlen sind frei, niemand darf zur Wahl eines Kandidaten gezwungen werden. Jede Stimme hat das gleiche Gewicht. Die Wahlen werden geheim durchgeführt, die Wahlzettel sind anonym; Wahlkabinen sorgen für die geheime Abstimmung.</p>
<h2>Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht</h2>
<p>Wie die 598 Sitze des Bundestages in der nächsten Legislaturperiode besetzt sein werden, wird durch eine Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht bestimmt. Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme. Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt, etwa 250.000 Wähler sind in einem Kreis zusammengefasst. Für jeden Wahlkreis bewerben sich Kandidaten der verschiedenen Parteien oder Einzelbewerber. Mit seiner Erststimme spricht sich der Wähler für einen Kandidaten aus. Der Kandidat mit den meisten Stimmen (Mehrheitswahlrecht) erhält das Direktmandat seines Wahlkreises. Auf diese Weise werden also 299 Sitze des Parlaments vergeben. Mit seiner Zweitstimme entscheidet sich der Wähler für eine der Länderlisten der zur Wahl angetretenen Parteien. Je mehr Stimmen eine Partei gewinnt, desto größer ist ihr Anteil an den Sitzen des Bundestages (Verhältniswahlrecht).</p>
<p>Die Besetzung der Sitze im Bundestag ist relativ kompliziert. Zunächst muss die 5 % -Hürde berücksichtigt werden, Parteien, die weniger als 5 % der Zweitstimmen erhalten, werden bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Durch Direktkandidaten können sie aber trotzdem im Bundestag vertreten sein. Bei der Verteilung der Sitze nach dem Verhältniswahlrecht werden die von den Direktkandidaten gewonnenen Mandate berücksichtigt. Die weiteren Sitze werden mit Kandidaten der Länderlisten besetzt. Gewannen mehr Kandidaten einer Partei ein Direktmandat, als der Partei nach dem Verhältniswahlrecht zustehen, ziehen trotzdem alle Direktmandatsträger in das Parlament ein. So kommt es zu den Überhangsmandaten, und es gibt im Bundestag immer wieder mehr als die gesetzlich vorgesehenen 598 Abgeordneten.</p>
<p>Foto: ewolff &#8211; Fotolia</p>
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		<title>Die Wiedervereinigung Deutschlands</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Sep 2011 14:29:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bundestagsabgeordneter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geschichte]]></category>
		<category><![CDATA[BRD]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Deutsche Wiedervereinigung fand 1990 statt, nachdem es ab Mai 1989 immer wieder zu Protestmärschen kam, die das DDR-Regime mit der Zeit immer weiter schwächten. Am Ende dieses Prozesses stand die Wende, die aus der BRD und der DDR einen Staat machte und auch dazu führte, dass die ehemals geteilte Stadt Berlin wieder zu einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Deutsche Wiedervereinigung fand 1990 statt, nachdem es ab Mai 1989 immer wieder zu Protestmärschen kam, die das DDR-Regime mit der Zeit immer weiter schwächten. Am Ende dieses Prozesses stand die Wende, die aus der BRD und der DDR einen Staat machte und auch dazu führte, dass die ehemals geteilte Stadt Berlin wieder zu einer Stadt wurde. Den Anfang vom Ende des DDR-Regimes läutete die Entfernung des Grenzzauns um Ungarn ein, die dazu führte, dass zahlreiche DDR Bürger über Ungarn in die BRD und nach Österreich flohen. Zusammen mit den immer stärker werdenden Protesten in der DDR führte das schließlich dazu, dass die Reisebeschränkungen für DDR Bürger aufgehoben wurden. Am 18. März 1990 fanden die ersten freien Wahlen in der DDR statt und danach nahmen die beiden deutschen Staaten Verhandlungen über die Vereinigung beider Staaten auf.</strong><span id="more-11"></span></p>
<h2>Einigung oder Wiedervereinigung?</h2>
<p>Auch wenn im allgemeinen Sprachgebrauch oft von einer Wiedervereinigung gesprochen wird, ist im offiziellen Sprachgebrauch von einer Deutschen Einigung die Rede, da es in der Geschichte Deutschlands bereits mehrere Wiedervereinigungen gab. Gegen das Wort Wiedervereinigung spricht, dass Deutschland nach dem Prozess nicht aus dem gleichen Gebieten bestand, aus denen es vor der Trennung bestanden hatte. Einige Gebiete, die vor dem Krieg zu Deutschland gehört hatten, mussten nach dem Krieg abgetreten werden. Der deutsche Staat nach der Einigung hatte in dieser Form noch nie bestanden und deshalb wird es als allgemein richtiger angesehen von der Einigung zweiter Staaten zu einem neuen Staat zu sprechen. Heutzutage werden solche Definitionsprobleme dadurch umgangen, dass man den ganzen Prozess und seine Resultate als die Wende bezeichnet.</p>
<h2>Am Ende stand die Wende</h2>
<p>Abgeschlossen wurde der Prozess offiziell am 3. Oktober 1990 um 0:00 Uhr. An diesem Tag trat die DDR der Bundesrepublik Deutschland bei, die nun fünf neue Bundesländer hatte: Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen. An diesem Tag wurde auch die Vereinigung von Ost und West Berlin zu einer Stadt vollzogen. Seit dem wird am 3. Oktober auch der deutsche Nationalfeiertag &#8220;Tag der deutschen Einheit&#8221; gefeiert, der die jeweiligen Nationalfeiertage der beiden Länder ersetzte.</p>
<h2>Befürchtungen wegen der Einigung</h2>
<p>Die Einigung der beiden deutschen Staaten wurde im Ausland nicht ohne Sorge gesehen, wobei nur wenige Staaten dieser Sorge auch öffentlich Ausdruck verliehen. Im Allgemeinen hatte man nichts gegen einen demokratischen ostdeutschen Staat, allerdings befürchtete die englische Premierministerin Thatcher, dass eine Vereinigung den sowjetischen Präsidenten schwächen könnte. Dadurch könnte es zu einem Wiedererstarken reformfeindlicher Kräfte in der Sowjetunion und möglicherweise zu einem zweiten Kalten Krieg kommen. Ähnlich sah man die Lage in Frankreich. Beide Länder erkannten an, dass eine Vereinigung beider deutscher Staaten am Ende unumgänglich war, sie sollte aber sehr viel langsamer erfolgen, als es am Ende dann geschehen ist. Auch andere europäische Länder standen der Vereinigung skeptische gegenüber und fürchteten die wirtschaftliche und militärische Macht eines großen und starken deutschen Staates. Die USA hingegen hegten keinerlei solcher Befürchtungen und wollten nur, dass das vereinigte Deutschland Mitglied der NATO bleibt, damit diese nicht gespalten wird, denn eine Neutralität Deutschlands hätte unter anderem den Abzug aller amerikanischen Truppen aus dem Land bedeutet.</p>
<p>Foto: Liona Toussaint</p>
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		<title>Die Gründung der BRD</title>
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		<pubDate>Sun, 28 Aug 2011 14:21:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bundestagsabgeordneter</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Mai 1945 erfolgte die bedingungslose Kapitulation des Deutschen Reiches, die Siegermächte USA, Frankreich, England und die Sowjetunion teilten das Gebiet in vier Besatzungszonen auf. Die Besatzungszonen wurden durch Oberbefehlshaber kommandiert, die nur ihrer jeweiligen Regierung gegenüber verantwortlich waren. Die oberste Instanz bildete der Alliierte Kontrollrat in Berlin, die gesamte Gewalt lag in seinen Händen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im Mai 1945 erfolgte die bedingungslose Kapitulation des Deutschen Reiches, die Siegermächte USA, Frankreich, England und die Sowjetunion teilten das Gebiet in vier Besatzungszonen auf. Die Besatzungszonen wurden durch Oberbefehlshaber kommandiert, die nur ihrer jeweiligen Regierung gegenüber verantwortlich waren. Die oberste Instanz bildete der Alliierte Kontrollrat in Berlin, die gesamte Gewalt lag in seinen Händen. Die USA, England und Frankreich teilten sich die westlichen Gebiete auf, die Sowjetunion erhielt den Osten ab der Oder-Neiße-Grenze. Der Marshallplan wurde umgesetzt und ermöglichte so den Wiederaufbau in entscheidender Weise. Zwischen 1946 und 1947 gründeten sich die Bundesländer im Westen des Landes. Ferner entstand die Bizone, eine Vereinigung zwischen England und der USA. Die Außenministerkonferenz in London scheiterte, die Sowjetunion brüskierte die Versammlung durch Verlassen der Veranstaltung. Der Graben zwischen Ost und West war gezogen. Am 20. Juni 1948 wurde die Währungsreform eingeführt mit der neuen D-Mark, die Sowjetunion verhängte daraufhin die Berlin Blockade, die Alliierten reagierten mit der Berliner Luftbrücke mit der sie die Großstadt am Leben erhielt. </strong><span id="more-8"></span></p>
<h2>Ein schwerer Anfang</h2>
<p>Den drei Westmächten war klar, dass mit einer Beteiligung der Sowjetunion eine Verwaltung von Deutschland nicht möglich sein würde. Daher legten sie ihre drei Zonen zusammen und boten den Deutschen an, einen Weststaat zu gründen, der nach ihren Vorgaben konzipiert war.<br />
Den Ministerpräsidenten von Westdeutschland wurde von den Alliierten Papiere übergeben zur Bildung eines deutschen Staates. In diesen Papieren waren die Vorstellungen und Vorgaben der Westmächte aufgezeichnet. Zuvor gab es ein zähes Ringen mit den Besatzungsmächten. Die Ministerpräsidenten der besetzten Länder gaben aber nicht nach und setzten einen von den Landtagen gewählten Parlamentarischen Rat ein, der aus 65 Mitgliedern bestand. Den Vorsitz übernahm Konrad Adenauer. In zähen Verhandlungstagen wurde das neue Grundgesetz erarbeitet, Westdeutschland wurde zu einer sogenannten Trizone erklärt. Das Grundgesetz wurde nach langwierigen Überprüfungen und Änderungen von den Alliierten genehmigt, die Berlinblockade wurde von den Sowjets beendet. </p>
<h2>Die neue BRD</h2>
<p>Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 war die Bundesrepublik Deutschland gegründet, die Farben schwarz-rot-gold wurden für die Nationalfahne festgelegt, zur Hymne das Lied der Deutschen erkoren und zwar die dritte Strophe. Als Hauptstadt standen mehrere Alternativen zur Debatte, gewählt wurde schließlich Bonn. Der Deutsche Bundestag wurde im August 1949 zum ersten Mal gewählt. Die CDU/CSU gewann, knapp vor der SPD. Elf Parteien fanden den Weg in den Bundestag. Karl Arnold, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, wurde zum Vorsitzenden gewählt. Die Bundesversammlung ernannte Theodor Heuss zum Bundespräsidenten, Konrad Adenauer wird zum Bundeskanzler gewählt. </p>
<h2>Was macht der Osten</h2>
<p>Am 7. Oktober 1949 rekrutierte sich aus der sowjetischen Besatzungszone einschließlich Teilen Berlins die Deutsche Demokratische Republik. Das Land stand unter dem sowjetischen Protegé und spaltete sich immer mehr vom Westen ab. 1990 wurde die DDR aufgelöst und geht in fünf neuen Bundesländern in der BRD auf. </p>
<p>Foto: Huebi &#8211; Fotolia</p>
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		<title>Wie setzt sich der Bundesrat zusammen?</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Aug 2011 14:36:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bundestagsabgeordneter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
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		<description><![CDATA[Deutschland ist ein föderaler Staat. Dieses Organisationsprinzip ist im Grundgesetz verankert und kann nicht verändert werden. Föderalismus bedeutet, dass 16 Bundesländer über ein gewisses Maß an Eigenständigkeit verfügen und zugleich Mitbestimmungsrechte auf der höchsten politischen Ebene haben. Einfluss auf die bundesweite Gesetzgebung haben sie über den Bundesrat, der neben dem Bundestag das zweitwichtigste Gesetzgebungsorgan ist. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Deutschland ist ein föderaler Staat. Dieses Organisationsprinzip ist im Grundgesetz verankert und kann nicht verändert werden. Föderalismus bedeutet, dass 16 Bundesländer über ein gewisses Maß an Eigenständigkeit verfügen und zugleich Mitbestimmungsrechte auf der höchsten politischen Ebene haben. Einfluss auf die bundesweite Gesetzgebung haben sie über den Bundesrat, der neben dem Bundestag das zweitwichtigste Gesetzgebungsorgan ist.</strong><span id="more-17"></span></p>
<h2>Große Gesetzgebungskompetenz des Bundesrates</h2>
<p>Der Bundesrat kann nicht in alleiniger Verantwortung Gesetze beschließen. Er hat aber weitreichende Mitwirkungsrechte auf Bundesebene. Seine Kompetenz betrifft alle Gesetze, welche entweder die Finanzhoheit oder die Verwaltungshoheit der Bundesländer betreffen. Da es sich bei Deutschland um einen Staat handelt, der sehr stark zwischen den verschiedenen politischen Ebenen verflochten ist, ist der Anteil solcher Gesetze recht hoch. Der Bundesrat ist damit ein nicht zu unterschätzender Faktor in der Bundespolitik. Im Wesentlichen sind drei Arten der Einflussmöglichkeit zu unterscheiden: Es gibt Zustimmungsgesetze und Einspruchsgesetze. Zudem kann der Bundesrat mit Mehrheitsbeschluss Gesetzesinitiativen auf den Weg bringen, mit denen sich dann zuerst die Bundesregierung und dann der Bundestag beschäftigen müssen. Insbesondere die Zustimmungsgesetze verleihen dem Bundesrat große Macht. Das sind Gesetzgebungsverfahren, in dem ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz erst dann Gültigkeit erlangt, wenn der Bundesrat mit Mehrheit zustimmt.</p>
<h2>Zusammensetzung des Bundesrates</h2>
<p>Der Bundesrat darf nicht mit einer in anderen Staaten wie den USA vorzufindenden zweiten Kammer verwechselt werden. Dort werden die Vertreter eines solchen Parlaments oftmals direkt von den Wahlberechtigten gewählt, im Gegensatz zur ersten Kammer aber nach einem anderen Verfahren. In Deutschland bestimmen die Wähler die Zusammensetzung des Bundesrates dagegen nur indirekt durch Landtagswahlen. Das Vertretungsrecht im Bundesrat nimmt nämlich immer die jeweilige Landesregierung ein. So sitzen bei wichtigen Debatten die Ministerpräsidenten sowie die zuständigen Landesminister in der ersten Reihe. Das Stimmrecht ist dabei gewichtet: Größere Bundesländer haben mehr Stimmen als kleine Bundesländer. Allerdings war den Gründervätern des Grundgesetzes auch wichtig, dass jedes noch so kleine Bundesland wahrgenommen wird. Die Einwohnerzahl entscheidet zwar über die Anzahl der Stimmen, sie spiegelt aus eben erwähntem Grund aber nicht die tatsächlichen Unterschiede zwischen den Größen wider. So hat Nordrhein-Westfalen als mit Abstand größtes Bundesland sechs Stimmen zur Verfügung, das wesentlich kleinere Saarland verfügt aber immerhin noch über drei Stimmen. </p>
<h2>Verschiedene Mehrheiten: Schwieriges Regieren</h2>
<p>Die Existenz des Bundesrates macht das Regieren für Bundesregierungen in der Regel schwieriger. Es ist nämlich häufig so, dass die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat andere sind als im Bundestag. Das liegt unter anderem daran, dass Wähler Landtagswahlen gerne dazu nutzen, um die aktuelle Bundesregierung abzustrafen. Diese Tatsache hat die Auswirkung, dass Konsens im deutschen politischen System sehr wichtig ist. Verfügen Regierungsparteien im Bundesrat über keine Mehrheit, sind sie nämlich dazu gezwungen, mit Oppositionsparteien zusammenzuarbeiten. Meist wird das Gespräch mit der größten Oppositionspartei gesucht, also je nach Situation mit der SPD oder der Union. Eine Alternative ist, kleine, finanziell klamme Bundesländer mit Geldmitteln zu locken. Länder wie das Saarland oder Bremen haben eine solch große Haushaltsnot, dass Landesregierungen dadurch überzeugt werden können, ein Gesetzesprojekt zu unterstützen. Seit mehreren Jahren ist zu beobachten, dass die Zusammensetzung des Bundesrates bunter und damit die Mehrheitsfindung noch schwieriger geworden ist. Die Zahl der verschiedenen Koalitionsvarianten ist deutlich angestiegen. </p>
<p> Foto: Wildis Streng &#8211; Fotolia</p>
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		<title>Die Bedeutung der Überhangsmandate</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Aug 2011 14:09:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bundestagsabgeordneter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Überhangsmandat]]></category>
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		<description><![CDATA[Jeder Wähler hat es schon mal gehört und viele wissen die genaue Bedeutung dieses Begriffs nicht. Es geht um die sogenannten „Überhangsmandate“. Eine ganz grobe Erklärung könnte wie folgt lauten: Überhangsmandate, zum Beispiel bei den Wahlen zum deutschen Bundestag, entstehen dadurch, dass eine Partei mehr Erststimmen (Direktmandate) erhält, als ihr anhand der errungenen Zweitstimmen in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Jeder Wähler hat es schon mal gehört und viele wissen die genaue Bedeutung dieses Begriffs nicht. Es geht um die sogenannten „Überhangsmandate“. Eine ganz grobe Erklärung könnte wie folgt lauten: Überhangsmandate, zum Beispiel bei den Wahlen zum deutschen Bundestag, entstehen dadurch, dass eine Partei mehr Erststimmen (Direktmandate) erhält, als ihr anhand der errungenen Zweitstimmen in Wirklichkeit zustehen. Die Folge ist, dass sich die Zahl der Abgeordneten im Parlament aufgrund der Direktmandate, die bestehen bleiben, erhöht.</strong><span id="more-5"></span></p>
<h2>Das Zustandekommen von Überhangsmandaten</h2>
<p>Es gibt zwei relevante Ursachen für die Bildung von Überhangsmandaten. Zum einen liegt es an den Direktmandaten, also der Wahl eines Abgeordneten eines Wahlkreises. Und zum anderen an der proportionalen Vertretung der Parteien im Parlament. Hier versucht das deutsche Wahlrecht zwei unterschiedliche Grundsätze miteinander zu verbinden. Die Erststimme, also das Direktmandat, interessiert die Parteien in erster Linie nicht unbedingt, denn wenn eine Partei ein Direktmandat gewinnt, so verliert sie ein Listenmandat. Das ganze System gelingt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Einer Partei müssen proportional mehr Mandate zustehen, als die gewonnen Direktmandate derselben Partei. Trifft dieser Fall nicht zu, dann kommt es aufgrund fehlender proportionaler Mandate zu Überhangsmandaten. Dieses Missverhältnis lässt sich wie folgt begründen: Entweder hat die Partei zu viele Direktmandate gewonnen oder/und zu wenige Zweitstimmen erhalten. Der letztgenannte Fall trifft in der Praxis häufiger zu und spielt dementsprechend auch eine größere Rolle. Neben diesen beiden Hauptursachen gibt es eine Reihe von Nebenursachen, die ebenfalls ein Zustandekommen von Überhangsmandaten begründen können.</p>
<h2>Gründe und Ursachen von Überhangsmandaten</h2>
<p>Es gibt Wähler, die ihre Erststimme einem Wahlkandidaten einer bestimmten Partei geben, aber deren Zweitstimme einer anderen Partei zusprechen. So erfolgt eine Aufteilung, oder auch ein sogenanntes „Splitting“ der Stimmen, was letztendlich das Entstehen von Überhangsmandaten fördert. Ein weiterer Faktor ist die geringe Wahlbeteiligung. Bei der Bundestagswahl 2009 haben nur 72,2% der Wahlberechtigen ihre Stimme abgegeben. Das ist die niedrigste Wahlbeteiligung seit Kriegsende und dementsprechend äußerst erschreckend und alarmierend. Durch die geringe Wahlbeteiligung in einem Bundesland vermindert sich die Zahl der Zweitstimmen hinsichtlich der Landeslisten des Bundeslandes. Des Weiteren gibt es die sogenannten „schwachen Wahlkreise“. Das bedeutet, dass es Wahlkreise gibt, in denen etablierte und große Parteien mit vergleichsweise wenigen Stimmen die Wahlkreise für sich entscheiden und auch teilweise ganze Wahlkreise eines Bundeslandes gewinnen. Es fehlt somit an Konkurrenz im jeweiligen Wahlkreis. Letztendlich spielt auch die ungleiche Verteilung der Wahlkreise eine entscheidende Rolle. Die maximale Zahl an Direktmandaten, die eine Partei im Stande ist zu erringen, hängt von der Anzahl der Wahlkreise innerhalb eines Bundeslandes ab. Diese Ungleichverteilung begründet häufig das Zustandekommen von Überhangsmandaten.</p>
<h2>Sind Überhangsmandate verfassungswidrig?</h2>
<p>Viele sind der Meinung, dass Überhangsmandate verfassungswidrig sind. Dies wird dadurch begründet, dass es aufgrund der Überhangsmandate zu einem negativen Stimmgewicht kommen kann. Bei einem negativen Stimmgewicht wirken die Stimmen „für“ eine Partei, die dadurch einen Verlust an Sitzen erleidet, oder es wirken die Stimmen, die „nicht“ für eine Partei abgegeben wurden und diese Partei somit mehr Sitze erringt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum Juni dieses Jahres eingeräumt, um die Wahlregelungen zu ändern. </p>
<p>Foto: Christian Schwier &#8211; Germany</p>
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