Deutschland ist ein föderaler Staat. Dieses Organisationsprinzip ist im Grundgesetz verankert und kann nicht verändert werden. Föderalismus bedeutet, dass 16 Bundesländer über ein gewisses Maß an Eigenständigkeit verfügen und zugleich Mitbestimmungsrechte auf der höchsten politischen Ebene haben. Einfluss auf die bundesweite Gesetzgebung haben sie über den Bundesrat, der neben dem Bundestag das zweitwichtigste Gesetzgebungsorgan ist.
Mehr